Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RHINEC UG (haftungsbeschränkt). Stand: 24. August 2026.
Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (nachfolgend „Vereinbarung") ist Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der RHINEC UG (haftungsbeschränkt) und wird mit deren Annahme wirksam. Sie konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit der Kunde einen Dienst von RHINEC nutzt und dabei personenbezogene Daten Dritter als Verantwortlicher verarbeitet, die RHINEC in seinem Auftrag verarbeitet. Die hiervon konkret erfassten Verarbeitungen sind in Anlage 1 aufgeführt (derzeit die Gästedaten in der EventApp).
Nutzt der Kunde einen Dienst ausschließlich zu persönlichen oder familiären Zwecken (Haushaltsausnahme, Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO), ist er nicht Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; diese Vereinbarung läuft dann leer.
Nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind Verarbeitungen, für die RHINEC selbst Verantwortlicher ist (Konto, Abrechnung, Sicherheit, Bereitstellung der Plattform, KI-Assistent). Hierüber informiert die Datenschutzerklärung.
1.1 Gegenstand ist die Verarbeitung der Gästedaten durch RHINEC im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der in Anlage 1 beschriebenen Dienste.
1.2 Die Vereinbarung läuft für die Dauer der Nutzung des jeweiligen Dienstes durch den Verantwortlichen. Sie endet mit der Beendigung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses; die Pflichten zur Löschung (Ziffer 8) bleiben davon unberührt.
Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung, die Art der Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich abschließend aus Anlage 1. Eine Verarbeitung der Gästedaten zu eigenen Zwecken von RHINEC findet nicht statt.
3.1 RHINEC verarbeitet die Gästedaten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, einschließlich in Bezug auf Drittlandübermittlungen, soweit nicht eine Rechtsvorschrift der EU oder eines Mitgliedstaats RHINEC hierzu verpflichtet.
3.2 Die Konfiguration und Nutzung des Dienstes durch den Verantwortlichen (bei der EventApp etwa das Erstellen von Einladungen, das Festlegen der Rückmeldefelder und das Löschen einzelner Rückmeldungen) gilt als seine Weisung.
3.3 Ist RHINEC der Auffassung, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, informiert RHINEC den Verantwortlichen unverzüglich.
RHINEC stellt sicher, dass die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, und dass der Zugriff auf die Gästedaten auf das Erforderliche beschränkt ist. Der Zugriff auf die Rückmeldungen einer Einladung ist technisch auf den jeweiligen Verantwortlichen (Gastgeber) beschränkt.
RHINEC trifft die zur Sicherheit der Verarbeitung erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Diese sind in Anlage 3 beschrieben und werden dem Stand der Technik entsprechend fortlaufend angepasst.
6.1 Der Verantwortliche erteilt RHINEC die allgemeine Genehmigung, die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter einzusetzen.
6.2 RHINEC informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen (Hinzuziehung oder Ersetzung) durch Aktualisierung der Anlage 2 mit angemessener Vorankündigung. Der Verantwortliche kann einer Änderung binnen 14 Tagen aus wichtigem, datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; in diesem Fall sind die Parteien um eine einvernehmliche Lösung bemüht, andernfalls kann der Verantwortliche den betroffenen Dienst kündigen.
6.3 RHINEC verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf Datenschutzpflichten, die den Pflichten dieser Vereinbarung entsprechen, und bleibt dem Verantwortlichen gegenüber für deren Einhaltung verantwortlich.
7.1 RHINEC unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des technisch Möglichen bei der Erfüllung von Anträgen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Bei der EventApp kann der Verantwortliche einzelne Rückmeldungen zudem jederzeit selbst löschen.
7.2 RHINEC unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung) unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der RHINEC vorliegenden Informationen.
7.3 Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an RHINEC, leitet RHINEC das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter.
RHINEC benachrichtigt den Verantwortlichen unverzüglich, nachdem RHINEC eine Verletzung des Schutzes der Gästedaten bekannt geworden ist, und stellt die zur Erfüllung der Melde- und Benachrichtigungspflichten des Verantwortlichen (Art. 33, 34 DSGVO) erforderlichen Informationen bereit.
9.1 Die Gästedaten werden nach den in der Anwendung festgelegten Fristen automatisch gelöscht (insbesondere Rückmeldungen und Anwesenheitsdaten eine Woche nach dem Veranstaltungsdatum). Der Verantwortliche kann Rückmeldungen, einzelne Einladungen oder sein gesamtes Konto jederzeit löschen.
9.2 Nach Beendigung der Verarbeitung löscht RHINEC die Gästedaten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
10.1 RHINEC stellt dem Verantwortlichen die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen zur Verfügung.
10.2 Der Verantwortliche kann sich von der Einhaltung überzeugen, vorrangig durch Einholung entsprechender Auskünfte und Nachweise. Weitergehende Überprüfungen erfolgen mit angemessener Vorankündigung, ohne den Betrieb unverhältnismäßig zu beeinträchtigen und ohne die Sicherheit anderer Nutzer zu gefährden.
Für die Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 82 DSGVO, sowie die Haftungsregelungen der AGB.
12.1 Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den AGB gehen in datenschutzrechtlichen Fragen die Regelungen dieser Vereinbarung vor.
12.2 Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Diese Anlage listet die von dieser Vereinbarung erfassten Verarbeitungen auf. Derzeit betrifft dies die folgende Verarbeitung:
Für die in Anlage 1 beschriebenen Verarbeitungen werden folgende Unterauftragsverarbeiter eingesetzt (derzeit für die EventApp-Gästedaten):
| Unterauftragsverarbeiter | Zweck | Ort | Übermittlungsgarantie |
|---|---|---|---|
| MongoDB, Inc. | Speicherung der Gästedaten (Datenbank) | Verarbeitung in der EU (Frankfurt); Unternehmen mit Sitz USA | EU-US Data Privacy Framework, ergänzend Standardvertragsklauseln |
| Infomaniak Network SA | Hosting und Betrieb der Anwendung (Kubernetes) | Schweiz | Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO) |
Weitere von RHINEC eingesetzte Dienste (Auth0, Stripe, Objektspeicher, KI-Dienst, Apple Wallet) verarbeiten keine Gästedaten und sind daher nicht Teil dieser Liste.